Trainingsordnung
Im Multisportiven Union Trainingsverein MUT, A-3500, Krems, Gewerbehausgasse 3, wird neben anderen Sportarten auch Selbstverteidigung unterrichtet. Wir behalten uns vor, Personen, die wir charakterlich für ungeeignet halten, abzuweisen oder vom Training auszuschließen. Wir unterrichten nicht jene Leute, vor denen wir uns eigentlich schützen wollen! Die Trainingsordnung gilt für alle Trainingsbereiche sowie für alle Sport- und Fitnessangebote in der Active Lounge – Krems und an jenen Orten, wo Trainingseinheiten der Active Lounge abgehalten werden.
Rahmenbedingungen zur Trainingsordnung
Voraussetzungen: Diese Trainingsordnung ist gültig für sämtliche Sportarten und Trainingseinheiten, die in A-3500, Krems, Gewerbehausgasse 3, und an jenen Orten, an denen Trainingseinheiten des Multisportiven Union Trainingsverein MUT abgehalten werden, angeboten werden. Die Trainingsordnung ist ausnahmslos vor dem ersten Training unterschrieben abzugeben. Die Trainingseinheiten sind – wenn nicht anders angegeben – für Personen ab dem 16. Lebensjahr zugänglich. Kinder ab dem 6. Lebensjahr und Junioren/Jugendliche bis zum 15.
Lebensjahr können individuell zum laufenden Training zugelassen werden, wobei diese Entscheidung zu treffen letztendlich dem Trainingsleiter vorbehalten ist. Voraussetzung zur Zulassung zum laufenden Training ist die
Zustimmung des Erziehungsberechtigten des Kindes oder Jugendlichen.
Haftungsausschluss: Eine Haftung unseres Zentrums/Instituts, auch eine außervertragliche Haftung für eventuelle Schäden, welche sich das Mitglied beim Training bzw. durch Inanspruchnahme unserer Dienstleistung zuzieht, ist ausgeschlossen. Jedes Mitglied haftet selbst für Schäden und Verletzungen sich selbst und anderen gegenüber. Wir haften außerdem nicht für den Verlust und die Beschädigung mitgebrachter Kleidung, Wertgegenstände oder Geld. Das Mitglied versichert, dass es gesundheitlich in der Lage ist, die Trainingsangebote zu nutzen. Eltern haften für Ihre Kinder gemäß ABGB.
Krankheit/Ausfall: Bei der Anmeldung nicht vorhersehbare Ausfallzeiten oder Unterbrechungen, beispielsweise durch Krankheit, Urlaub, beruflicher Verhinderung usw. können durch den Multisportiven Union Trainingsverein MUT im Nachhinein bereits bezahlte Beiträge nicht rückvergütet werden. Bei rechtzeitig gemeldeter Dauerkrankheit, Umzug, Schwangerschaft, u.ä. kann die Trainingskarte im Einvernehmen mit dem Multisportiven Union Trainingsverein MUT für einen bestimmten Zeitraum ausgesetzt werden. Dies setzt die Abgabe der Trainingskarte vor Aussetzen voraus. Zahlungsweisen und Fristen bleiben hiervon unberührt.
Verlegung der Trainingsräume: Die Verlegung der Trainingsräume berechtigt nicht zur vorzeitigen Kündigung
bzw. Entschädigung seitens des Multisportiven Union Trainingsvereins MUT. Wird es dem Multisportiven Union Trainingsverein MUT aus Gründen, die sie nicht zu vertreten haben unmöglich, Leistungen zu erbringen, so hat das Mitglied keinen Anspruch auf Schadenersatz. Das Mitglied hat jedoch das Recht, nach Vertragsdauer für die Zeit des Ausfalles weiter zu trainieren.
Ausschluss bei Vandalismus und Verschmutzung: Den Anweisungen des Präsidenten, Instruktors oder Übungsleiters oder anderer autorisierter Mitarbeiter (medizinisches Personal etc.) sowie der geltenden
Hausordnung ist Folge zu leisten, Rücksicht auf andere Personen zu nehmen sowie die Hygienevorschriften und Regeln strikt einzuhalten. Bei Vandalismus,Diebstahl, vorsätzliche Körperverletzung oder privatrechtlichen Delikten wird Anzeige erstattet, Privatklage erhoben und jedenfalls ein Hausverbot ausgesprochen. Diesfalls besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Kartenpreises. Eltern haften für ihre Kinder!
Allgemeine Hausordnung:
● Übertriebene Härte im Training wird nicht akzeptiert
● Unter Alkohol- oder Drogeneinfluss darf auf keinen Fall trainiert werden
● Die Trainingsstätte des Multisportiven Union Trainingsvereins MUT ist 15 Minuten vor Trainingsbeginn geöffnet
● Für die Garderobe und Wertgegenstände übernehmen wir keine Haftung
● Diebstahl, Vandalismus oder mutwillige Sachbeschädigung wird ausnahmslos zur Anzeige gebracht
● Das Trainieren mit freiem Oberkörper ist nicht erlaubt
● Das Betreten der Trainingsbereiche mit Straßenschuhen ist aus hygienischen Gründen untersagt
● Bei allen Trainingseinheiten sind saubere Sportschuhe zu tragen
● Die jeweiligen Bekleidungsvorschriften sind einzuhalten
● Personen, die die Hausordnung oder Teile davon nicht einhalten, werden vom Training ausgeschlossen. Die Trainingskarte verliert mit sofortiger Wirkung ihre Gültigkeit. Eltern haften für ihre Kinder!
Allgemeine Vertragsbedingungen: Sollten Teile der Trainingsordnung unwirksam oder nichtig sein, so bleiben die restlichen Bedingungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder nichtigen Bedingung tritt eine neue, seitens des Multisportiven Union Trainingsvereins MUT bekannt gegebene Bedingung oder das entsprechende
Gesetzesrecht. Das Mitglied anerkennt durch seine Unterschrift den Vertragsinhalt und die Hausordnung der jeweiligen Trainingsstätte.